Verkaufsbedingungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Bedingungen, zu denen die Gesellschaft Art Supplies and Systems (nachfolgend „Assyst“) ihren Kunden Produkte verkauft bzw. Dienstleistungen in Rechnung stellt. Diese Bedingungen gelten ungeachtet etwaiger anderslautender Bestimmungen, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden oder einem anderen vom Kunden vorgelegten Dokument enthalten sind, soweit die Vertragsparteien schriftlich keine Ausnahmen vereinbart haben.
ARTIKEL 1: BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
Im Sinne der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Verträge, für die sie gelten:
– bezeichnet der Begriff „Bestellschein“ jedes Dokument, mit dem der Kunde bei Assyst Produkte oder die Erbringung von Dienstleistungen bestellt und damit die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert;
– bezeichnet der Begriff „Kunde“ jede natürliche oder juristische Person, die bei Assyst Produkte oder Dienstleistungen bestellt;
– Der Begriff „Verbraucherkunde“ bezeichnet jede natürliche Person, die zu Zwecken handelt, die nicht in den Rahmen ihrer gewerblichen, industriellen, handwerklichen oder freiberuflichen Tätigkeit fallen;
– bezeichnet der Begriff „Bestellung“ den Bestellschein, mit oder ohne Änderungen, der von Assyst in schriftlicher Form, insbesondere durch Empfangsbestätigung, E-Mail usw. angenommen wurde;
– bezeichnet der Begriff „Auftragsergebnis“ das Ergebnis der Dienstleistung, die Assyst für den Kunden erbracht hat, mit Ausnahme von Produkten;
– bezeichnet der Begriff „Assyst Composites GmbH“ die Gesellschaft Assyst, die dem Kunden Dienstleistungen in Rechnung stellt oder Produkte verkauft;
– bezeichnet der Begriff „Dienstleistung“ jede Leistung, die Assyst für den Kunden erbringt;
– bezeichnet der Begriff „Produkt“ jedes Produkt, das Assyst dem Kunden liefert.
Diese Begriffsbestimmungen gelten im Singular wie im Plural.
ARTIKEL 2: BESTELLUNG
Bestellungen werden Assyst per Fax, E-Mail, Post oder elektronischer Datenübertragung übermittelt.
Vom Kunden aufgegebene Bestellungen sind für Assyst erst ab dem Zeitpunkt ihrer schriftlichen Bestätigung durch Assyst bindend.
Nach der Bestätigung durch Assyst gilt jede Bestellung als verbindlich und endgültig und kann ohne schriftliches Einverständnis von Assyst nicht storniert, angepasst oder aufgeschoben werden.
Ist der Kunde ein Verbraucher, werden ihm diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Abschluss der Bestellung mitgeteilt oder zur Verfügung gestellt. Der Verbraucher ist an diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen erst gebunden, nachdem er vor Abschluss der Bestellung tatsächlich Gelegenheit hatte, von ihnen Kenntnis zu nehmen, und sie akzeptiert hat. Der bloße Besuch der Website, die bloße Interaktion mit der Website oder die alleinige Nutzung der online zugänglichen Dienste gilt für sich genommen nicht als unwiderlegbare Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Assyst haftet für keine Mängel oder Fehler in den Angaben des Kunden.
Ohne ausdrückliches vorheriges Einverständnis von Assyst in Schriftform gilt keine Änderung der Produktspezifikationen durch den Kunden als angenommen.
Der Kunde kann die sich aus einer Bestellung ergebenden Rechte und Pflichten auf keinen Dritten übertragen, solange besagter Dritter die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht akzeptiert und das ausdrückliche Einverständnis von Assyst erhalten hat.
Der Kunde bestätigt, dass er die Eignung der Produkte und/oder der Auftragsergebnisse für seinen Bedarf überprüft hat. Im Zweifelsfall oder bei Informationsbedarf verpflichtet sich der Kunde, sich mit Assyst in Verbindung zu setzen, um alle notwendigen Informationen über die Produkte und/oder die Auftragsergebnisse zu erhalten, damit er diese mit Sachkenntnis bestellen kann.
ARTIKEL 3: RECHTE DES GEISTIGEN EIGENTUMS
Ungeachtet anderslautender Bestimmungen bleiben die Verfahren und Methoden sowie die Kenntnisse und Rechte des geistigen
Eigentums, die Assyst im Rahmen der Dienstleistungserbringung,
des Vertriebs oder der Fertigung der Produkte einsetzt, entwickelt oder verbessert, Eigentum von Assyst oder seinen Lieferanten.
ARTIKEL 4: PREIS – ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Jede Bestellung über eine bzw. mehrere Dienstleistungen oder ein bzw. mehrere Produkte ist netto ohne Abzug innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar, sofern die Vertragsparteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben.
Wird einer solchen Zahlungsverpflichtung nicht nachgekommen oder bei Reduzierung des Limits der Kreditversicherung des Kunden behält sich Assyst die Möglichkeit vor, (i) seine Dienstleistungserbringung oder Produktlieferung auszusetzen oder einzustellen und/oder (ii) bei sämtlichen Bestellungen, einschließlich aller weiteren Bestellungen eine Zahlung per Vorkasse zu verlangen.
Vorbehaltlich der Zahlung des gesamten Betrags, den der Kunden Assyst für eine Bestellung schuldet, gehen die Produkte bzw. Auftragsergebnisse dieser Bestellung in das Eigentum des Kunden über.
4.1 PREIS
Der auf der Bestellung angegebene Preis gilt als der zwischen dem Kunden und Assyst vereinbarte Preis.
Sofern auf den von Assyst ausgestellten Rechnungen nichts anderes angegeben ist, wird für eine vorzeitige Begleichung des gesamten oder eines Teils des geschuldeten Betrags durch den Kunden kein Skonto gewährt.
Die Preise verstehen sich netto ohne Steuern.
Vorbehaltlich des Incoterms, den die Vertragsparteien im Rahmen eines Einzelvertrags abweichend von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbaren, gehen sämtliche Steuern, Bank-, Zoll- oder sonstige Gebühren, die in Anwendung gesetzlicher Regelungen zu zahlen sind, zulasten des Kunden.
Ist der Kunde ein Verbraucher, werden die anwendbaren Lieferkosten oder, sofern sie vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden können, die Art ihrer Berechnung dem Verbraucher bereits ab der Aufforderung zum Kauf und in jedem Fall vor Abschluss der Bestellung mitgeteilt.
Wird für das Unternehmen ein gerichtliches Sanierungs- oder ein Insolvenzverfahren eröffnet, dann erfolgen die Lieferungen, nach Ermessen von Assyst, gemäß den geltenden Rechtsbestimmungen gegen Voraus- oder Barzahlung.
4.2 ZAHLUNGSVERZUG ODER ZAHLUNGSAUSFALL
Ist ein Betrag bei Fälligkeit nicht bezahlt:
– werden umgehend sämtliche Forderungen von Assyst fällig, auch jene, deren Zahlungsfrist noch nicht verstrichen ist;
– ist Assyst berechtigt, die Ausführung seiner Dienstleistungen bzw. die Lieferung der Produkte auszusetzen;
– ist Assyst berechtigt, die nicht bezahlten Produkte zurückzufordern;
– führt dies zur Anwendung eines Zinssatzes in Höhe des Hauptrefinanzierungssatzes der Europäischen Zentralbank, der zu dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum gilt, zuzüglich zehn (10) Prozentpunkte.
Die Inkassokosten für den gesamten oder einen Teil des geschuldeten Betrags stellt Assyst dem Kunden in Rechnung, wobei der Schadenersatz für das Inkassoverfahren mindestens vierzig (40) Euro pro Rechnung beträgt.
ARTIKEL 5: LIEFERUNG
5.1 LIEFERBEDINGUNGEN – TRANSPORT
Die Produkte bzw. Auftragsergebnisse werden an den in der Bestellung angegebenen Zielort geliefert. In Ermangelung solcher Angaben werden die Produkte bzw. Auftragsergebnisse FCA (Incoterms 2020) geliefert.
5.2 LIEFERFRIST
Grundsätzlich hat die Lieferung der Produkte bzw. Auftragsergebnisse innerhalb der in der Bestellung angegebenen Frist zu erfolgen.
Assyst bemüht sich nach besten Kräften, die Frist einzuhalten. Dennoch ist diese Frist lediglich als Richtwert zu verstehen und rechtfertigt im Falle einer Überschreitung keinesfalls die Stornierung einer Bestellung bzw. die Forderung von Schadenersatz. Der Liefertermin kann insbesondere aufgrund von Ausführungsschwierigkeiten, einer von Assyst akzeptierten Anpassung der Bestellung, einem Rohstoffengpass, Beeinträchtigungen beim Transport oder aus sonstigen Gründen verschoben werden. Über diese Verzögerung wird der Kunde schnellstmöglich in Kenntnis gesetzt. In jedem Fall wird die Einhaltung der angegebenen Frist gegenüber einer einwandfreien Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien als nachrangig betrachtet. In diesem Sinne verpflichtet sich der Kunde, Assyst sämtliche für die Bestellung erforderlichen Informationen zukommen zu lassen.
Im Falle eines vom Kunden verschuldeten verzögerten Eingangs der Produkte bzw. Auftragsergebnisse ist Assyst berechtigt, diesem die dadurch entstandenen zusätzlichen Lagergebühren für die besagten Produkte bzw. Auftragsergebnisse sowie die zusätzlichen Transportkosten in Rechnung zu stellen.
Für den Verbraucherkunden:
Assyst verpflichtet sich, die Produkte innerhalb der bei der Bestellung angegebenen oder mit dem Verbraucher vereinbarten Frist zu liefern. Ist keine Frist angegeben oder vereinbart, erfolgt die Lieferung spätestens innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Annahme der Bestellung. Hat Assyst die Produkte nicht innerhalb der vereinbarten Frist oder, mangels einer solchen, innerhalb der gesetzlichen Frist von dreißig (30) Tagen geliefert, kann der Verbraucher die Bestellung unter den in den anwendbaren zwingenden Vorschriften vorgesehenen Bedingungen kündigen. Im Falle der Kündigung der Bestellung erstattet Assyst dem Verbraucher die gezahlten Beträge gemäß den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften. Eine Verschiebung des Liefertermins kann insbesondere aufgrund von Ausführungsschwierigkeiten, einer von Assyst akzeptierten Änderung der Bestellung, Rohstoffmangel, Transportbeschränkungen oder aus sonstigen Gründen erfolgen. Diese Verschiebung berührt nicht die zwingenden Rechte, die dem Verbraucherkunden im Falle einer verspäteten Lieferung zustehen.
5.3 KONFORMITÄT
Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte bzw. Auftragsergebnisse sofort bei Erhalt auf quantitative und qualitative Übereinstimmung zu überprüfen.
Werden beschädigte Produkte geliefert bzw. fehlen Produkte, so muss der Kunde seine Vorbehalte sowie die Bezeichnung und Menge der beschädigten bzw. fehlenden Produkte im Beisein des Spediteurs auf dessen Frachtbrief vermerken. Zudem muss der Kunde dem Spediteur und Assyst seine Vorbehalte innerhalb von drei (3) Werktagen nach Erhalt der Produkte per Einschreiben mit Rückschein bestätigen.
Beanstandungen von Mängeln, die trotz einer sorgsamen Prüfung nicht innerhalb der vorgenannten Frist festgestellt werden können, sind schriftlich zu melden und müssen Assyst innerhalb von fünfzehn (15) Werktagen ab Feststellung besagter Mängel zugehen, in jedem Fall jedoch spätestens dreißig (30) Tage nach Eingang der betreffenden Produkte bzw. Auftragsergebnisse beim Kunden.
Es wird ausdrücklich vereinbart, dass alle Beanstandungen, die gemeldet werden, nachdem der Kunde die Produkte bzw. Auftragsergebnisse weiterverkauft oder in beliebiger Weise verarbeitet oder geändert hat, gegenstandslos und unwirksam sind.
Meldet der Kunde innerhalb der vorgenannten Fristen keine Beanstandungen, so gilt dies als vollständiger und uneingeschränkter Verzicht auf sein Recht auf Beanstandung.
Erbringt der Kunden den Nachweis, dass die Produkte bzw. Auftragsergebnisse den Spezifikationen nicht entsprechen, so kann Assyst die mangelhaften Produkte bzw. Auftragsergebnisse entweder nach eigenem Ermessen auf eigene Kosten ersetzen oder dem Kunden den Kaufbetrag erstatten.
Für den Verbraucherkunden:
Der Verbraucherkunde informiert Assyst über das Bestehen eines Konformitätsmangels innerhalb von zwei (2) Monaten ab dem Tag, an dem er diesen Mangel festgestellt hat. Je nach Situation und gemäß den anwendbaren zwingenden Vorschriften repariert, ersetzt oder erstattet Assyst das betreffende Produkt.
Die gesetzliche Konformitätsgarantie für Verbrauchsgüter gilt für zwei (2) Jahre ab Lieferung der Ware.
ARTIKEL 6: GARANTIE – HAFTUNG
Die mit den Produkten bzw. Auftragsergebnissen verbundenen Risiken gehen bei Lieferung gemäß dem vereinbarten Incoterm auf den Kunden über. Wird die Lieferung auf Verlangen des Kunden oder aus einem anderen Grund verschoben, den Assyst nicht zu vertreten hat, so gehen die mit den Produkten bzw. Auftragsergebnissen verbundenen Risiken zum ursprünglich vorgesehenen Liefertermin auf den Kunden über.
Vorbehaltlich der unten genannten Grenzen garantiert Assyst die Konformität der Produkte mit den Spezifikationen während eines (1) Kalendermonats ab dem Datum der Lieferung der Produkte, vorbehaltlich einer anderen im Angebot, im Vertragsdokument oder in einem anderen von Assyst bereitgestellten Dokument angegebenen Dauer.
Die Produkte bzw. Auftragsergebnisse werden ohne Mängelgewähr geliefert. Assyst bietet keinerlei ausdrückliche oder stillschweigende Garantie bezüglich ihrer potenziellen allgemeinen Gebrauchstauglichkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck. Der Kunde erkennt an, dass Assyst nicht alle Bedingungen vorhersehen kann, unter denen die Produkte bzw. Auftragsergebnisse möglicherweise eingesetzt werden. Folglich obliegt es dem Kunden, vor einem Einsatz seine eigenen Stichproben-Tests durchzuführen, um die Sicherheit und Eignung der Produkte bzw. Auftragsergebnisse für seine Zwecke zu prüfen und sich zu vergewissern, dass der Einsatz der Produkte bzw. Auftragsergebnisse einzeln oder in Kombination mit anderen Produkten dem erwarteten Bedarf entspricht. Assyst haftet nicht für Beanstandungen des Kunden in Bezug auf die Produkte bzw. Auftragsergebnisse, wenn die Tests nicht durchgeführt werden. Der Kunde muss sich ferner vergewissern, dass der Einsatz der Produkte bzw. Auftragsergebnisse einzeln oder in Kombination mit anderen Produkten für einen bestimmten Zweck kein bereits bestehendes Recht des geistigen Eigentums verletzen könnte. Sämtliche von Assyst übermittelten Informationen werden ohne ausdrückliche oder stillschweigende Garantie bereitgestellt.
Für den Verbraucherkunden:
Das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Produkte geht erst in dem Zeitpunkt auf den Verbraucher über, in dem dieser oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, den physischen Besitz an den Produkten erlangt. Die bloße Übergabe der Produkte an den Beförderer bewirkt keinen Gefahrübergang auf den Verbraucher, es sei denn, der Beförderer wurde vom Verbraucher mit der Beförderung beauftragt und diese Wahl wurde nicht von Assyst angeboten.
Der Verbraucherkunde kommt in den Genuss der gesetzlichen Konformitätsgarantie von zwei (2) Jahren, die für Verbrauchsgüter unter den in den anwendbaren zwingenden Vorschriften vorgesehenen Bedingungen gilt.
Unterliegen die Produkte einem Verfallsdatum, einem Verbrauchsdatum, einer Haltbarkeitsdauer oder besonderen Lagerungs-, Aufbewahrungs- oder Nutzungsbedingungen, muss der Verbraucherkunde diese Angaben beachten. Die gesetzliche Konformitätsgarantie deckt keine Mängel ab, die sich aus der Überschreitung dieser Angaben oder aus ihrer Nichtbeachtung ergeben, sofern keine entgegenstehende zwingende Vorschrift gilt.
Bei verderblichen oder verbrauchbaren Produkten oder Produkten, die dazu bestimmt sind, schrittweise verwendet zu werden, steht das Öffnen, die Verwendung oder das Anbrechen des Produkts der gesetzlichen Konformitätsgarantie nicht entgegen, wenn sich das Produkt als mangelhaft oder nicht konform erweist. Der Verbraucherkunde muss Assyst den Mangel innerhalb von zwei (2) Monaten ab seiner Feststellung mitteilen; ergibt die technische Analyse, dass das Produkt den angekündigten Eigenschaften entspricht und in einem gebrauchsfähigen Zustand ist, ist vorbehaltlich der anwendbaren zwingenden Rechte keine Erstattung oder Ersatzlieferung geschuldet.
Die durch einen beliebigen Grund ausgelöste Haftung von Assyst ist, außer bei Personenschäden und grober Fahrlässigkeit, auf unmittelbare Sachschäden beschränkt. In jedem Fall ist die Haftung von Assyst auf den Betrag der Bestellung für die Lieferung der Produkte oder auf den doppelten Betrag der von Assyst erbrachten Dienstleistungen beschränkt. Die Haftung von Assyst deckt in keiner Weise Folgeschäden und mittelbare Schäden ab, darunter, ohne darauf beschränkt zu sein, entgangener Gewinn, Betriebsverluste, Produktivitätsverluste, Ertragsausfälle, Ansprüche von Dritten usw.
Der Kunde verpflichtet sich, Assyst gegenüber allen direkten und indirekten Ansprüchen Dritter oder seiner eigenen Versicherer im Zusammenhang mit der Erfüllung unserer Verpflichtungen, die sich aus diesem Angebot oder einem daraus resultierenden Auftrag ergeben und die gegen die Bedingungen und die Haftungsbeschränkung dieser Klausel verstoßen, zu garantieren und schadlos zu halten.
Assyst haftet nicht für vom Kunden gelieferte Informationen, die unrichtig oder durch das geistige Eigentumsrecht eines Dritten geschützt sind. Der Kunde bleibt verantwortlich für das von ihm angestrebte Ergebnis und für jede Unterlassung in den von ihm erteilten Informationen.
Der Kunde sichert Assyst gegen alle Folgen ab, die sich aus Verletzungsverfahren in Bezug auf die Verwendung der von ihm übermittelten Daten oder Zeichnungen ergeben.
Die Parteien vereinbaren ausdrücklich den Ausschluss jeglicher gesetzlichen Garantie, wie der Garantie für verborgene Mängel und der Garantie für mangelhafte Produkte, sofern das geltende Recht dies zulässt.
Ist der Kunde ein Verbraucher, bezweckt oder bewirkt keine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Ausschluss oder die Beschränkung der gesetzlichen Konformitätsgarantie oder eines sonstigen zwingenden Rechts, das dem Verbraucher nach dem anwendbaren Recht zusteht.
Erhalten Assyst oder einer seiner Geschäftsführer, Beschäftigten oder Vertreter im Rahmen eines gegen den Kunden angestrengten Gerichtsverfahrens eine Vorladung, gerichtliche Anordnung oder sonstige Aufforderung einer staatlichen Behörde oder eines Gerichts, so ist Letzterer verpflichtet, Assyst sämtliche Kosten und Ausgaben, darunter angemessene Kosten der Rechtsverteidigung und Gerichtskosten, die Assyst bzw. einem seiner Geschäftsführer, Beschäftigten oder Vertreter in diesem Zusammenhang entstanden sind, zu erstatten und Schadenersatz dafür zu leisten.
Die vertragliche Garantie erlischt von Rechts wegen in folgenden Fällen:
– bei Mängeln des Produkts bzw. der Auftragsergebnisse infolge unsachgemäßer Lagerung, mangelnder Wartung oder Überwachung und generell infolge jeglicher Handhabung der Produkte, die nicht den vertraglichen Spezifikationen und den branchenüblichen Regeln entspricht;
– bei Mängeln, die ganz oder teilweise auf den normalen Verschleiß der Produkte, auf Beschädigungen oder Unfälle zurückzuführen sind, die dem Kunden oder einem Dritten zuzurechnen sind;
– bei Mängeln oder Nichtkonformitäten, die der Kunde nicht gemäß Artikel 5.3 der vorliegenden Geschäftsbedingungen beanstandet hat;
– bei Eingriffen/Änderungen an den Produkten bzw. Auftragsergebnissen durch den Kunden oder einen Dritten;
– bei Eintreten eines Ereignisses höherer Gewalt;
– bei Nichtzahlung sowie bei teilweiser Nichtzahlung.
Ist der Kunde ein Verbraucher, gelten die in diesem Artikel vorgesehenen Beschränkungen und Ausschlüsse nur in dem Umfang, in dem dies nach den anwendbaren zwingenden Vorschriften zulässig ist.
ARTIKEL 7: AUFTRAGSUNTERVERGABE
Sofern auf der Bestellung nichts anderes angegeben ist, kann Assyst die Erbringung der Dienstleistungen, die Fertigung bzw. die Lieferung der Produkte ganz oder teilweise an eine Drittpartei untervergeben, die vergleichbaren Qualitätsstandards folgt und an gleichwertige Geheimhaltungsregelungen gebunden ist.
ARTIKEL 8: PRIVATKUNDENGESCHÄFTE
Bestellungen von Privatkunden sind vorbehaltlich der Produktverfügbarkeit möglich. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen haben die verbindlichen Vorschriften der Gesetze für Privatkunden, die eine Bestellung aufgegeben haben, Vorrang vor den Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
ARTIKEL 9: WIDERRUF
Im Rahmen eines im Fernabsatz geschlossenen Vertrags verfügt der Verbraucherkunde, vorbehaltlich einer anwendbaren gesetzlichen Ausnahme, über eine Frist von vierzehn (14) Kalendertagen ab dem Tag nach der Lieferung des Produkts, um Assyst über seine Entscheidung zum Widerruf zu informieren, ohne diese Entscheidung begründen zu müssen.
Der Verbraucherkunde kann sein Widerrufsrecht über das im Anhang enthaltene Widerrufsformular.
Ab Mitteilung seiner Widerrufsentscheidung verfügt der Verbraucherkunde über eine weitere Frist von vierzehn (14) Kalendertagen, um das Produkt zurückzusenden. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung des Produkts trägt der Verbraucherkunde, es sei denn, Assyst erklärt sich ausdrücklich bereit, sie zu übernehmen, oder Assyst hat den Verbraucherkunden vor Abschluss der Bestellung nicht darüber informiert, dass ihm diese Kosten im Falle der Ausübung des Widerrufsrechts obliegen würden.
Jedes Produkt, das umgetauscht oder zurückgegeben werden soll, muss sich in seiner Originalverpackung, mit seiner Originalkennzeichnung und in seiner ursprünglichen Aufmachung befinden und darf nicht verändert worden sein. Das Produkt muss in demselben Zustand zurückgegeben werden, in dem es erworben wurde.
Assyst erstattet dem Verbraucherkunden innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Erhalt seiner Widerrufsentscheidung die Beträge unter Verwendung desselben Zahlungsmittels, das für die Bestellung verwendet wurde.
Unbeschadet der sonstigen in den anwendbaren zwingenden Vorschriften vorgesehenen Ausnahmen steht dem Verbraucherkunden kein Widerrufsrecht für Produkte zu, die nach seinen Spezifikationen angefertigt oder eindeutig personalisiert wurden, sowie für Produkte, die schnell verderben oder ablaufen können. Die Ausnahmen vom Widerrufsrecht sind ausschließlich diejenigen, die in den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften vorgesehen sind, insbesondere in Artikel VI.53 des Wirtschaftsgesetzbuchs. Dem Verbraucher kann kein weiterer Ausschluss des Widerrufsrechts entgegengehalten werden.
ARTIKEL 10: UNVORHERSEHBARE EREIGNISSE UND HÖHERE GEWALT
Sämtliche Ereignisse, die die säumige Vertragspartei zum Zeitpunkt der Niederschrift dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgrund ihres unvermeidlichen, unvorhersehbaren oder unkontrollierbaren Charakters nach vernünftigem Ermessen nicht vorhersehen konnte oder nicht zu vertreten hat, werden aus vertraglicher Sicht mit Fällen höherer Gewalt gleichgesetzt und können die Vertragspartei dauerhaft oder vorübergehend von ihren Pflichten entbinden. Solche Ereignisse sind insbesondere Maßnahmen der Regierung, Krieg, Terrorismus, Rohstoffengpass, Zahlungsausfall von Lieferanten oder Subunternehmern der Vertragsparteien, Unterbrechungen des Verkehrs, Unterversorgung oder soziale Maßnahmen, Virusausbruch, Epidemie, Erdbeben, Brand, Explosion, Überflutung, Streik, Aussperrung, Embargo, unvorhersehbares Ereignis oder jedes andere Ereignis, das die säumige Vertragspartei nach vernünftigem Ermessen nicht zu vertreten hat. Dies gilt vorausgesetzt, dass die Vertragspartei, die sich auf den Fall höherer Gewalt beruft, die andere Vertragspartei rasch informiert hat und angemessene unternehmerische Maßnahmen ergriffen hat, um einen solchen Fall höherer Gewalt abzuwenden oder zu beheben. Allerdings kann eine Vertragspartei in keinem Fall dazu verpflichtet werden, für eine Betriebsstörung oder arbeitsrechtliche Streitigkeiten aufzukommen. Hält das Ereignis höherer Gewalt neunzig (90) Tage nach Mitteilung des Ereignisses weiterhin an, kann jede Vertragspartei die Bestellung per Einschreiben mit Rückschein oder gleichwertiger Versandart aufkündigen, woraufhin der Rücktritt vom Vertrag umgehend wirksam wird.
ARTIKEL 11: PERSONENBEZOGENE DATEN
Im Rahmen der durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten Geschäftsbeziehung hat jede Vertragspartei möglicherweise Zugriff auf und nutzt die personenbezogenen Daten der Beschäftigten, Subunternehmer, Kunden oder Lieferanten (die „betroffenen Personen“) der anderen Vertragspartei (nachfolgend die „personenbezogenen Daten“). Die personenbezogenen Daten werden verwendet, um die erfolgreiche Umsetzung des Vertragsverhältnisses zu gewährleisten. Die Aufbewahrungsdauer dieser Daten muss zur Erfüllung des vorgenannten Ziels unbedingt notwendig sein. Die von einer Vertragspartei weitergegebenen oder erhobenen personenbezogenen Daten sind gemäß den Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“) zu verwenden. Gemäß der DSGVO besitzen betroffene Personen folgende Rechte: Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Aktualisierung sowie ein Widerspruchsrecht. Unter bestimmten Umständen haben die betroffenen Personen möglicherweise ein Recht auf Datenübertragbarkeit und auf Einschränkung der Verarbeitung. Zur Ausübung dieser Rechte kann sich der Kunde schriftlich unter folgender Adresse an Assyst wenden: contactGDPR@gazechim.com.
Ist der Kunde nach der Kontaktaufnahme mit Assyst der Ansicht, dass seine Datenschutzrechte nicht eingehalten werden, dann kann er bei der zuständigen Aufsichtsbehörde Beschwerde einlegen.
ARTIKEL 12: BEKÄMPFUNG VON KORRUPTION
Jede Vertragspartei trägt dafür Sorge, dass ihre Geschäftsführer, Beschäftigten, Vertreter, Lieferanten, Subunternehmer und jegliche anderen Personen, die für sie oder in ihrem Namen Leistungen erbringen, sämtliche geltenden Gesetze, Statuten, Vorschriften und Regelungen zur Bekämpfung von Korruption einhalten, darunter das französische „Loi Sapin II“, das Gesetz über die Sorgfaltspflicht, der „US Foreign Corrupt Practices Act 1977“ und der „UK Bribery Act 2010“.
Ist der Kunde nicht der Endverbraucher des Produkts, verpflichtet er sich, Assyst alle Informationen über den Endkunden zu übermitteln und in jedem Fall alle geltenden internationalen Vorschriften, wie oben erwähnt, einzuhalten.
ARTIKEL 13: SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Das Versäumnis der Inanspruchnahme eines Rechts durch den Kunden oder Assyst zu einem beliebigen Zeitpunkt ist nicht gleichbedeutend mit einem Verzicht auf die Inanspruchnahme dieses Rechts zu einem anderen Zeitpunkt.
Sofern der Kunde nicht vorab schriftlich widerspricht, ist Assyst berechtigt, den Namen des Kunden in seinen Marketingunterlagen, auf seiner Internetseite, in seinen Pressemitteilungen und seinen Werbeanzeigen zu nennen.
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden nach Möglichkeit im Einklang mit den Rechtsbestimmungen ausgelegt. Wird eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch ein rechtskräftiges Gerichtsurteil für unwirksam erklärt, dann bleiben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen insgesamt davon unberührt und alle restlichen Bestimmungen wirksam. Die für unwirksam erklärte Bestimmung wird einvernehmlich durch eine andere Bestimmung mit gleicher rechtlicher und wirtschaftlicher Wirkung ersetzt.
ARTIKEL 14: GERICHTSSTAND UND GELTENDES RECHT
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem geltenden Recht am Geschäftssitz des Unternehmens von Assyst, bei dem die Bestellung aufgegeben wurde, und sind entsprechend auszulegen. Die Anwendung der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Bei Streitigkeiten zwischen Assyst und dem Kunden, die sich aus oder im Zusammenhang mit den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, versuchen die Vertragsparteien, innerhalb von dreißig (30) Tagen durch Verhandlungen eine Einigung zu erzielen. Wird keine einvernehmliche Lösung gefunden, so sind für den Streitfall ausschließlich die Gerichte am Geschäftssitz des Unternehmens von Assyst zuständig, bei dem die Bestellung aufgegeben wurde.
Ist der Kunde ein Verbraucher, darf dieser Artikel nicht dazu führen, dass ihm der Schutz entzogen wird, den ihm die anwendbaren zwingenden Vorschriften gewähren, und auch nicht die anwendbaren zwingenden Gerichtsstandsregeln.

