Widerrufsrecht
ALLGEMEINE VERKAUFS- UND DIENSTLEISTUNGSBEDINGUNGEN
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen legen die Bedingungen fest, zu denen das Unternehmen Assyst (im Folgenden „Assyst“) seinen Kunden Produkte verkauft und/oder Dienstleistungen in Rechnung stellt. Die vorliegenden Bedingungen gelten ungeachtet etwaiger gegenteiliger Bestimmungen in den Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Kunden oder in anderen vom Kunden ausgestellten Dokumenten, sofern zwischen den Parteien keine schriftlichen Ausnahmen vereinbart wurden.
ARTIKEL 1: BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
Für die Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Vereinbarungen, auf die sie Anwendung finden, gilt Folgendes:
– Der Begriff „Bestellschein“ bezeichnet jedes Dokument, mit dem der Kunde bei Assyst Produkte bestellt oder die Erbringung von Dienstleistungen in Auftrag gibt und damit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert;
– Der Begriff „Kunde“ bezeichnet jede Person oder juristische Person, die bei Assyst Produkte und/oder Dienstleistungen bestellt;
– Der Begriff „Leistungsergebnis“ bezeichnet das Ergebnis der von Assyst für den Kunden erbrachten Dienstleistung, mit Ausnahme der Produkte;
– Der Begriff „Assyst“ bezeichnet das Unternehmen Assyst, das die Dienstleistungen in Rechnung stellt oder den Verkauf der Produkte an den Kunden abwickelt;
– Der Begriff „Dienstleistung“ bezeichnet jede von Assyst zugunsten des Kunden erbrachte Leistung;
– Der Begriff „Produkt“ bezeichnet jedes Produkt, das Assyst dem Kunden liefert.
Diese Begriffe gelten sowohl im Singular als auch im Plural.
ARTIKEL 2: BESTELLUNG
Bestellungen sind per Fax, E-Mail, Post oder elektronischem Datenaustausch an Assyst zu richten.
Die vom Kunden erteilten Bestellungen sind für Assyst erst dann verbindlich, wenn sie von Assyst schriftlich bestätigt wurden.
Nach der Bestätigung durch Assyst gilt jede Bestellung als verbindlich und endgültig und kann ohne die schriftliche Zustimmung von Assyst weder storniert, geändert noch verschoben werden.
Assyst haftet nicht für Unstimmigkeiten, Fehler und sonstige Mängel in den Angaben des Kunden.
Änderungen der Produktspezifikationen durch den Kunden gelten erst dann als akzeptiert, wenn Assyst zuvor ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
Der Kunde darf die aus einer Bestellung resultierenden Rechte und Pflichten nicht auf einen Dritten übertragen, es sei denn, dieser Dritte hat die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert und die ausdrückliche Zustimmung von Assyst eingeholt.
ARTIKEL 3: GEISTIGES EIGENTUM
Ungeachtet anderslautender Bestimmungen verbleiben die Verfahren und Techniken sowie die Kenntnisse und Rechte an geistigem Eigentum, die von Assyst im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen, des Vertriebs oder der Herstellung der Produkte eingesetzt, entwickelt oder verbessert wurden, im Eigentum von Assyst oder dessen Lieferanten.
ARTIKEL 4: PREISE – ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Jede Bestellung von Dienstleistungen oder Produkten ist netto und ohne Skonto innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen, sofern zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Assyst behält sich das Recht vor, (i) seine Dienstleistungen und/oder die Lieferung der Produkte auszusetzen oder einzustellen und/oder (ii) bei Nichtzahlung einer fälligen Rate die Vorauszahlung für jede Bestellung zu verlangen.
Die Produkte und/oder die Liefergegenstände gehen in das Eigentum des Kunden über, vorbehaltlich der vollständigen Begleichung aller Beträge, die der Kunde Assyst im Rahmen der entsprechenden Bestellung schuldet.
4.1 PREISE
Der auf der Auftragsbestätigung angegebene Preis gilt als der zwischen dem Kunden und Assyst vereinbarte Preis.
Sofern auf den von Assyst ausgestellten Rechnungen nichts anderes vermerkt ist, wird für die Vorauszahlung des gesamten oder eines Teils des fälligen Betrags durch den Kunden kein Skonto gewährt.
Die Preise verstehen sich netto und ohne Steuern.
Vorbehaltlich der zwischen den Parteien im Rahmen eines Einzelvertrags vereinbarten Incoterm-Klausel, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweicht, gehen alle Steuern, Bankgebühren, Zölle oder sonstigen Abgaben, die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu entrichten sind, zu Lasten des Kunden.
Befindet sich das Unternehmen in einem Schutz- oder Insolvenzverfahren, erfolgen die Lieferungen nach Ermessen von Assyst gegen Vorauszahlung oder in bar gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
4.2 ZAHLUNGSVERZUG ODER ZAHLUNGSVERWEIGERUNG
Jeder bei Fälligkeit nicht beglichene Betrag:
– führt zur sofortigen Fälligkeit aller Forderungen von Assyst, auch der noch nicht fälligen;
– berechtigt Assyst, die Erbringung seiner Leistungen und/oder die Lieferung der Produkte auszusetzen;
– berechtigt Assyst, die unbezahlten Produkte zurückzufordern;
– führt zur Anwendung eines Zinssatzes in Höhe des Dreifachen (3-fachen) des im Land der Rechnungsstellung zum Fälligkeitsdatum der genannten Rechnung geltenden gesetzlichen Zinssatzes.
Die Kosten für die Eintreibung der gesamten oder eines Teils der fälligen Beträge werden dem Kunden von Assyst in Rechnung gestellt, wobei die Eintreibungskosten mindestens vierzig (40) Euro pro Rechnung betragen.
ARTIKEL 5: LIEFERUNG
5.1 MODALITÄTEN – TRANSPORT
Die Produkte und/oder Leistungen werden an den in der Auftragsbestätigung angegebenen Lieferort geliefert. Liegen keine derartigen Angaben vor, werden die Produkte und/oder Leistungen FCA (Incoterms 2020) geliefert.
5.2 LIEFERFRISTEN
Die Lieferung der Produkte und/oder Leistungen muss grundsätzlich innerhalb der in der Auftragsbestätigung festgelegten Frist erfolgen.
Assyst wird sich nach besten Kräften bemühen, diese Frist einzuhalten. Diese Frist dient jedoch nur als Richtwert und kann im Falle einer Überschreitung weder die Stornierung einer Bestellung rechtfertigen noch Anlass zu Schadensersatzansprüchen geben. Eine Verschiebung des Liefertermins kann insbesondere aufgrund von Schwierigkeiten bei der Ausführung, einer von Assyst akzeptierten Änderung der Bestellung, Rohstoffengpässen, transportbedingten Einschränkungen oder aus anderen Gründen erfolgen. Der Kunde wird so schnell wie möglich über diese Verschiebung informiert. Die Einhaltung der angegebenen Frist hängt in jedem Fall von einer reibungslosen Zusammenarbeit zwischen den Parteien ab. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Kunde, Assyst alle im Rahmen der Bestellung erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.
Im Falle einer vom Kunden verschuldeten Verzögerung bei der Annahme der Produkte und/oder Leistungen ist Assyst berechtigt, dem Kunden die Kosten für die Lagerung dieser Produkte und/oder Leistungen sowie die daraus resultierenden zusätzlichen Transportkosten in Rechnung zu stellen.
5.3 KONFORMITÄT
Der Kunde hat die Produkte und/oder Leistungen unverzüglich nach Erhalt auf ihre qualitative und quantitative Konformität zu überprüfen.
Bei Lieferung beschädigter und/oder fehlender Produkte muss der Kunde in Anwesenheit des Spediteurs auf dessen Frachtbrief seine Vorbehalte, die Bezeichnung der beschädigten und/oder fehlenden Produkte sowie die Menge der beschädigten und/oder fehlenden Produkte vermerken. Der Kunde muss außerdem innerhalb von drei (3) Werktagen nach Erhalt der Produkte per Einschreiben mit Rückschein die Bestätigung seiner Vorbehalte an den Spediteur sowie an Assyst senden, wobei alle Reklamationen, die erst nach dem Weiterverkauf der Produkte und/oder der Liefergegenstände durch den Kunden oder nach deren Verarbeitung oder Veränderung in irgendeiner Weise geltend gemacht werden, ungültig und nichtig sind.
Reklamationen wegen Mängel, die trotz sorgfältiger Prüfung nicht innerhalb der oben festgelegten Frist festgestellt werden konnten, müssen schriftlich erfolgen und innerhalb von fünfzehn (15) Werktagen nach Feststellung der betreffenden Mängel bei Assyst eingehen, in jedem Fall jedoch spätestens dreißig Tage (30) Tage nach Erhalt der betreffenden Produkte und/oder Leistungen durch den Kunden.
Wird von Seiten des Kunden innerhalb der oben genannten Fristen kein Reklamationsanspruch geltend gemacht, gilt dies als absoluter und bedingungsloser Verzicht auf sein Reklamationsrecht.
Weist der Kunde nach, dass die Produkte und/oder Leistungen nicht den Spezifikationen entsprechen, kann Assyst nach eigenem Ermessen die nicht konformen Produkte und/oder Leistungen auf eigene Kosten ersetzen oder den vom Kunden dafür gezahlten Preis erstatten.
ARTIKEL 6: GEWÄHRLEISTUNG – HAFTUNG
Die Risiken in Bezug auf die Produkte und/oder die Liefergegenstände gehen mit der Lieferung auf den Kunden über. Wird die Lieferung auf Wunsch des Kunden oder aus einem anderen, von Assyst unabhängigen Grund verschoben, gehen die Risiken in Bezug auf die Produkte und/oder die Liefergegenstände zum ursprünglich vorgesehenen Liefertermin auf den Kunden über.
Die Produkte und/oder Leistungen werden „wie besehen“ geliefert. Assyst übernimmt keine ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung hinsichtlich ihrer potenziellen Marktgängigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck. Der Kunde erkennt an, dass Assyst nicht alle Bedingungen vorhersehen kann, unter denen die Produkte und/oder Leistungen eingesetzt werden können. Daher obliegt es dem Kunden, vor jeder Nutzung eigene Tests durchzuführen, um die Sicherheit und Eignung der Produkte und/oder Leistungen für seine Bedürfnisse zu prüfen und sicherzustellen, dass die Nutzung der Produkte und/oder Leistungen – allein oder in Kombination mit anderen Produkten – für einen bestimmten Zweck keine bereits bestehenden Rechte an geistigem Eigentum verletzt.

